Donnerstag, 4. Oktober 2007

Öffentliche Hinrichtung in Teheran
Erstmals seit fünf Jahren fand heute in der iranischen Hauptstadt Teheran wieder eine öffentliche Hinrichtung statt. Zwei Männer waren zum Tode verteilt worden, weil sie 2005 einen konservativen Richter ermordet haben sollen. Die Hinrichtung fand am zweiten Jahrestag der Tat am Ort des Verbrechens im Zentrum Teherans statt. Der ermordete Richter war für viele politisch motivierte stark kritisierte Urteile verantwortlich. Unter anderem hatte er den prominenten Regierungskritiker Akbar Gandschi zu sechs Jahren Haft verurteilt. Erst am Mittwoch waren in der ostiranischen Stadt Maschad sieben verurteilte Straftäter öffentlich hingerichtet worden. Allein im Juli wurden in Teheran 12 Todesurteile vollstreckt.Menschenrechtsorganisationen, Politiker und NGOs üben nun scharfe Kritik. Die im Nahen Osten tätige Hilfsorganisation WADI kritisierte heute die Hinrichtungen als "barbarischen Akt der durch nichts gerechtfertigt ist". "Mit der derzeitigen Hinrichtungswelle im Iran scheint die derzeitige Regierung die Zeit wieder zurückdrehen zu wollen und spärlichen Liberalisierungsschritte unter Präsident Khatami wieder rückgängig zu machen" kritisierte WADI-Obmann Thomas Schmidinger und forderte zugleich die OMV auf, ihre Geschäftsbeziehungen mit dem Iran zu nutzen um auf die iranische Führung mäßigend einzuwirken: "Der Iran will mit Europa Geschäfte machen. Die OMV hätte mit ihrem Deal mit dem Iran die Möglichkeit hier ihr ökonomisches Gewicht in die Waagschaale zu werfen." Einen ähnlichen Appell hatte vor Kurzem die außenpolitische Sprecherin der Grünen, Ulrike Lunacek, im Zusammenhang mit den beiden Journalisten beiden Journalisten Adnan Hassanpour und Abdolvahed "Hiwa" Botimar an die OMV gerichtet, die alljährlich gemeinsam mit "Reporter ohne Grenzen" den "Press Freedom Award", einen Menschenrechtspreis für engagierte JournalistInnen, vergibt. Die kurdischen Journalisten wurden aus politischen Gründen zum Tode verurteilt und befinden sich derzeit an einem unbekannten Ort wo ihnen Folter und Mißhandlungen drohen. WADI-Obmann Schmidinger, der erst vor kurzem Iranisch-Kurdistan bereiste: "In den kurdischen Gebieten des Iran ist die staatliche Repression wesentlich präsenter als in anderen Teilen des Landes. Aufgrund der hier sehr stark präsenten Oppositionsgruppen geht das Regime mit besonderer Härte gegen kurdische Intellektuelle vor."Seit der Machtübernahme Mahmud Ahmedinejads als iranischem Präsidenten hat sich die Praxis der Todesstrafe im Iran wieder deutlich verschärft. In diesem Jahr wurden im Iran bereits mindestens 151 Menschen hingerichtet. Vor allem in Provinzstädten werden Todesurteile immer wieder öffentlich vollstreckt. Im Iran können außer Mord unter anderem Vergewaltigung, Ehebruch, Landesverrat, Spionage, homosexuelle Handlungen und Drogenhandel mit der Todesstrafe geahndet werden.
Iran 21 Hinrichtungen an einem tag Seit Anfang des Jahres sind im Iran mehr als 120 Menschen hingerichtet worden. Weitere Nachrichten» Zwei Anwälte von Marco legen Mandat nieder» Zehn Tonnen Kokain in Mexiko beschlagnahmt Teheran (dpa) - Die Hinrichtungswelle im Iran nimmt kein Ende: In zwei Provinzen des Landes wurden am Mittwoch 21 Menschen durch den Strang hingerichtet. Die Verurteilten wurden exekutiert, nachdem das Oberste Gericht ihre Todesurteile bestätigt hatte, wie das staatliche iranische Fernsehen und die Nachrichtenagentur Fars berichteten. 17 Drogenhändler wurden demnach in der Nordostprovinz Chorassan gehängt. In Schiras, der Hauptstadt der südiranischen Provinz Fars, wurden vier Verurteilte exekutiert, die sich bewaffnete Zusammenstöße mit der Polizei geliefert hatten. Seit Anfang des Jahres sind im Iran mehr als 120 Menschen hingerichtet worden, die meisten von ihnen in aller Öffentlichkeit. Jüngste Kritik der Europäischen Union wegen der steigenden Zahl von Todesurteilen und Exekutionen im Iran hatte Teheran als «Einmischung in die inneren Angelegenheiten» zurückgewiesen. Im Iran werden Mord, bewaffneter Raub, Handel mit mehr als fünf Kilogramm Rauschgift, Vergewaltigung, Kindesmisshandlung und Gotteslästerung allgemein mit dem Tode am Galgen bestraft.

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